ENTWÄSSERUNGSVERBAND AURICH


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Der Verband

Beiträge

Wer und wie wird alles bezahlt?

Der Entwässerungsverband Aurich erhält von seinen Mitgliedern die nötigen Geldleistungen, die zur Erfüllung und Durchführung seiner Aufgaben, seiner Verbindlichkeiten und zu einer ordentlichen Haushaltsführung erforderlich sind. Mitglieder des Verbandes sind die jeweiligen Eigentümer der im Verbandsgebiet gelegenen Grundstücke. Der Verbandsbeitrag ist eine öffentliche Grundbesitzabgabe und ruht als öffentliche Last auf den Grundstücken.


Die Höhe des Beitrages bemisst sich nach der Maßgabe des niedersächsischen Wassergesetzes und wird nach dem Flächenmaßstab für jeden Hektar Fläche festgelegt und berechnet. Der Hebesatz/ ha wird jährlich vom Ausschussgremium des Verbandes beschlossen und festgesetzt.


Für die Erschwerung der Unterhaltung der Gewässer werden neben dem normalen Flächenbeitrag, zusätzliche Beiträge erhoben, die sich aus der Veranlagungsregel der Satzung ergibt. D.h. je höher der Grad der Versiegelung der einzelnen katasteramtlichen Nutzungsart der Fläche ausgewiesen ist, umso höher auch der Erschwernisbeitrag.


  • leicht versiegelte Flächen (z.B. Sportflächen, Campingplätze) + 1- facher Hektarsatz
  • mitteldicht versiegelte Flächen (z.B. Wege, Betriebsflächen) + 2,5- facher Hektarsatz
  • stärker versiegelte Flächen (z.B. Straßen, Gebäudeflächen) + 4- facher Hektarsatz

Die Zuordnung der einzelnen Nutzungsarten finden Sie in den Veranlagungsregeln (Anlage zur Satzung).


Der Verband hebt einen Mindestbeitrag in Höhe des Hektarsatzes für Grundstücke bis zu einer Größe von 2.000 m².


Für die Beitragshebung ist der Stand des Beitragskatasters am 1. Januar eines jeden Jahres maßgebend. Bei den Beiträgen handelt es sich um Jahresbeiträge. Eine zeitliche Aufteilung des Jahresbeitrages wird durch den Entwässerungsverband Aurich nicht vorgenommen.


Haben Sie uns schon eine Einzugsermächtigung erteilt?
Leider vergessen manche Beitragszahler den Beitrag pünktlich und fristgerecht zu zahlen und erhalten dann Erinnerungs- und Mahnschreiben etc.. Die damit verbundenen Kosten können Sie sich und uns ersparen, wenn Sie unter Angabe Ihrer Mitgliedsnummer eine Einzugsermächtigung erteilen (auch formlos möglich).


Hier unsere e-Mail-Adresse: info@entwaesserungsverband-aurich.de

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