Wieso bin ich Mitglied in Ihrem Verband und muss ich denn unbedingt Verbandsmitglied werden? |
Mit dem Erwerb eines Grundstückes bzw. mit der Eintragung ins Grundbuch beginnt die Verbandsmitgliedschaft. Die dingliche Mitgliedschaft, wie z.B. die Grundsteuer auch, ist unmittelbar an das Eigentum gebunden. Die Mitgliedschaft erlischt und endet erst mit dem Verkauf oder dem andersartigen Verlust des Eigentums des Grundstückes. Mitglieder des Verbandes sind die jeweiligen Eigentümer eines im Verbandsgebiet gelegenen Grundstückes. |
Wofür zahle ich den Beitrag und was habe ich davon? |
Über 150 Km Gewässer II. Ordnung des Entwässerungsverbandes Aurich, dass sind Gräben, Bäche, Fließgewässer, Kanäle, eben Hauptvorfluter die eine überörtliche Bedeutung haben. Diese Gewässer müssen unterhalten werden. Die Gräben werden gereinigt, geräumt und die Böschungen werden gemäht und gepflegt. Schäden werden behoben, damit der ordnungsgemäße Wasserabfluss gewährleistet ist. Bei Bedarf werden Böschungen gesichert, wenn es denn dem ordnungsgemäßen Abfluss dient. Stauwehr- und Schöpfwerksanlagen müssen in Betrieb gehalten, bedient, gewartet und auf ihre Funktion kontrolliert werden. Sämtliche Betriebs- und Verwaltungskosten des Verbandes werden auf die Eigentümer von Grundstücken umgelegt. Der Verband dient dem öffentlichen Interesse, d.h. der Allgemeinheit und dem Nutzen seiner Mitglieder. Es wird sichergestellt und dafür gesorgt, dass all das anfallende Oberflächenwasser (Regenwasser) aus der gesamten Fläche, von jedem Grundstück aus, welches über Gräben III. Ordnung zugeführt wird, schließlich in das Gewässernetz der II. Ordnung aufgenommen werden kann und schadlos in ein Gewässer I. Ordnung abgeführt wird. Die Unterhaltungsaufgabe von Gewässern I. Ordnung, wie z.B. der Ems- Jade- Kanal, liegt beim Land Niedersachsen und wird vom NLWKN, dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz, vorgenommen und sichergestellt. |
Was sind Gräben III. Ordnung und wer ist dafür zuständig? |
Gewässer III. Ordnung sind diejenigen oberirdischen Gewässer, die nicht Gewässer I. oder II. Ordnung sind. |
Ich habe mein Grundstück verkauft, was muss ich noch berücksichtigen? |
Der Entwässerungsverband Aurich erhält automatisch zu Beginn eines jeden Jahres die Daten- Mitteilungen über Flächenveränderungen oder mögliche Eigentumswechsel über die Katasterverwaltungen vom
Grundbuchamt. |